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Allgemeine Geschäfts Bedingungen (folgend AGB´s genannt)
 
AGB´s:
Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertradsabschluss zwischen dem Kunden und der Fa. Oberwein /Automobile Dienstleistungen, Inhaber S.Oberwein (nachfolgend kurz sob genannt) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1. Vertragsabschluss
Der Kaufvertrag über die vom Kunden ausgewählten Artikel kommt durch die Annahme der Bestellung durch sob zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder durch sob durch eine Bestätigung unterrrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lierferung der bestellten Ware. Bei Bestellung durch das Internet erhält der Kunde unverzüglich auf elektronischem Weg eine Bestätigung seiner Bestellung. Sollten Sie innerhalb 2 Wochen keine Auslieferungsbestätigung oder Lieferung von uns erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden. Bei Nichtlieferung wird der bereits bezahlte/erhaltene Betrag voll zurückerstattet.
1.2 Wir verkaufen und liefern ausschließlich nur zu nachstehenden Bedingungen. Verlangt der Käufer nicht ausdrücklich eine Auftragsbestätigung, so gilt die übersandte oder beiliegende Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung. Rechnungen werden von der Fa.sob nur auf Kundenwunsch ausgestellt und . Werden Artikel jeglicher Art falsch oder nicht verwendungsfähig aufgrund unklarer Angaben des Bestellers geliefert, so trägt der Besteller das volle Risiko. Schadensersatzansprüche jeglicher Art werden hiermit ausgeschlossen.

2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
Die Preise werden den jeweiligen schwankenden Währungen (wie Dollarkurs) angepasst und sind somit kurzfristig änderbar
und verstehen sich zzgl. Versandkosten und sonstige Nebenleistungen, soweit diese nicht ander vereinbart wurden.
2.1/1 Als Kleinunternehmer/n werden alle Rechnungen ohne Mwst ausgestellt.
2.2 Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt dann erst als erfolgt wenn sob über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist sob berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatzes der EZB zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach Einlösung und entgültiger Gutschrift als Zahlung. Diskont- und Einzugspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für die rechtzeitige Vorlage übernimmt sob keine Haftung.
2.3 Nimmt der Kunde die verkaufte Ware nicht ab, so ist sob berechtigt , wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen.
2.4 Eine Rücknahme von Sonderbestellungen (USA Import-Ware) ist grundsätzlich ausgeschlossen.
2.5 Im Falle eines aussergewöhnlichen hohen Schadens behält sich sob das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Kunden ist sob berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Kunden, bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Kunde an sob Ersatz für die entstandenen Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal €25,56 zu bezahlen. Im Falle aussergwöhlich hoher Lagerkosten, behält sich sob das Recht vor, diese geltend zu machen.
2.6 Der pauschale Entschädigungsanspruch gem. Ziff.2.3 mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.
2.7 Bei Bestellung aus USA, Japan, und oder Europa welche einen gewissen Wert übersteigen oder spezielle Anfertigung auf Kundenwunsch sind, müssen zwischen 75 und 100% Anzahlung geleistet werden, erst dann geht die Bestellung oder der Auftrag in Bearbeitung.
2.8 Die Zahlung der Ware erfolgt ausschließlich per Vorkasse oder per Online-Zahlungsservice PayPal.
2.9 Falls Teile auf Rechnung geliefert werden müssen diese innerhalb 14Tagen bezahlt werden, danach erfolgt 1Mahnung, falls nach weiteren 5Tagen keine Zahlung erfolgt
wird der offene Betrag über ein Inkassounternehmen, Rechtsanwalt oder gerichtliches Mahnverfahren eingetrieben.

3.Lieferfrist
3.1 Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Autragsbestätigung.
3.2 Die Lieferfrist verlängert sich gegebenfalls um die Zeit, bis der Kunde die für die Ausführung des Auftrages notwendiegn Angaben und Unterlagen an sob übergeben hat.
3.3 Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (zB. Im- und Exportbeschränkungen), Lieferverzögerungen durch Zwischenverkäufer/Händler/Hersteller verursacht werden, sind von sob nicht zu vertreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt.

4. Lieferung, Versand, Gefahrübergang
4.1 Die Versandart, den Versandweg und das mit dem Versand beauftragte Unternehmen kann sob nach eigenem Ermessen bestimmen.
4.2 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Kunden übergeben wird. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Der Kunde hat sowohl offentsichtliche wie auch evetuelle Transportschäden gegenüber dem Spediteur oder dem Frachtführer unverzüglich zu rügen und anschließend sob mitzuteilen.

5. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Welches bei erhaltener Anzahlung bzw bei Sonderbestellungen im Ausland nicht besteht, siehe auch 5.2 !!! Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrnehmung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist schriftlich zu richten an:
"the volkzrodgarage"
S.Oberwein
Donaueschinger Strasse 14
78183 Hüfingen
(Hauptsitz)

Dorthin ist auch die Rücksendung der original verpackten Ware zu erfolgen.
5.2 Ausnahme des Widerrufs: spezielle für den Kunden angefertigte/auf Kundenwunsch bestellte Ware.

6. Widerrufsfolgen
6.1 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind bereits empfangene Leistungen zurück zu gewähren umd gegebenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück-gewähren, müssen Sie insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlichaud deren Prüfung wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Egntümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert mindert bzw. beeinträchigt.
6.2 Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
6.3 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig aud die persölichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund Ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 sob behält sich das Recht vor das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.b: Wechselkosten, Scheckrücklastkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw..) vor.
7.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist sob berechtigt, die Kaufsache zurück zu verlangen. In der Zurücknahme sowie Pfändung der Vorbehaltsguts liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
7.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde sob unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
7.4 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für sob vorgenommen. Wird die Kaufsache mit andern, nict sob gehürenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt sob das eigentum an der neuen Kaufsache im Verhältniss des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
7.5 Eine Vermischung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für sob vorgenommen. Wird die Kaufsache mit andern, nicht sob gehürenden Gegenständen vermischt, so erwirbt sob das Miteigentum an der neuen Kaufsache im Verhältniss des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde sob anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
7.6 Der Kunde ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch jetzt schon alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Veräußerung bis zur Höhe des Rechnungsbetrages an sob ab.

8. Gewährleistung und Garantien/Haftung/Umtausch
8.1 Im Falle eines Mangels an der angelieferten Ware wird sob in angemessener Zeit entweder für Ersatzlieferung oder Beseitigung des Mangels sorgen. Gelingt dies nicht, hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufs oder Herabsetzung des Kaufpreises.
8.2 Keine Gewährleistung besteht für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßiger Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung enstanden sind.
Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die auf Grund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeits- und Witterungseinwirkung, falscher oder fehlender Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
8.3 Der Haftungsausschluß gilt nicht bei vorsätzlicher und/oder grob fahrlässiger Verursachung durch sob.
8.4 Die Gewährleistung erlischt wenn der Kunde
Eingriffe und /oder Reparaturen an Sachen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von sob oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von sob autorisiert wurden, sofern die Störung damit im Zusammenhang stehen kann.
8.5 Die Fa.sob behält sich das Recht vor keine Haftung/Garantie oder Gewährleistung auf Tuning/Leistungs-steigernde/optimierenden Teile zu leisten.
8.6 Offentsichtliche Mängel sind nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Die gesetzliche Gewährleistungfrist beträgt 2 Jahre. Im kaufmännischen Verkehr gelten die §§ 377, 378 des HGB.
8.7 Ist eine gebrauchte Sache Kaufgegenstand und ist der Kunde im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches(BGB), so beträgt die Gewährleistung ein Jahr. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird die Gewährleistung für gebrauchte Sachen ausgeschlossen.
8.8 Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, in Fällen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Falle Verletzung vertraglicher Kardinalspflichten oder bei arglistiger Täuschung sowie im Fall eines Ersatzanspruches nach $437 Ziff.2 BGB haftet sob im gesetzlichen Umfang.
8.9 Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.10 Für die Wiederherstellung von Daten haftet sob nicht, es sei denn, daß sob den Verlust vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat und der Kunde sichergestellt hat, daß eine Datensicherung erfolgt ist, so daß die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
8.11 Umtausch und Rücknahme findet mit Ausnahme von Gewährleistungsfällen und Fernabsatzverträgen nicht statt.
Ein im Einzelfall vereinbarter Umtauschvorbehalt muss von uns schriftlich im Vorfeld bestätigt werden.
Elektrische und elektronische Teile sowie Sonderbestellungen, Bücher, Textilwaren, Software und gebrauchte Teile sind von Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen.
8.12 Die von der Fa.sob ausgelieferte Ware darf grundsätzlich nur durch eine (Kfz-)Fachwerkstatt eingebaut werden, der entsprechende Nachweis ist in ausreichender Form vom Kunden zu erbringen. Dies gilt besonders für Innenleben von Getriebe, Motoren, elektronische / elektrische Bauteile und vergleichbare Waren.
Ausgenommen sind Teile, welche gewerbsmäßig auch von einem Nicht-Fachbetrieb (z.B. Tankstelle) ohne Fachkenntnisse montiert werden können
(z.B. Räder, Stoßstangen, Zierteile).
Im Zweifel ist von der Fa.sob eine schriftliche Zustimmung zur Montage außerhalb einer Fachwerkstatt einzuholen.
Somit ist die Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden ausgeschlossen.
8.13  Eine Garantie im Rechtssinn enthält der Kunde durch uns nicht. Die Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

9.Aufrechung, Zurückbehaltungsrecht
Das Recht zur Aufrechung steht dem Kunden nur zu, wenn die Ansprüche auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruhen und seine Gegenansprüche rechtskräftug festgestellt wurden oder sob diese schriftlich anerkannt hat.

10. Sorgfaltspflicht
Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, alle Änderungen und Umrüstungen an seinem Fahrzeug, wenn es an dem öffentlichen Verkehr teilnimmt nach den gesetzlichen Bestimmungen in seine Kfz-Papiere eintragen zu lassen. Die Abnahme erfolgt durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Die Verantwortung für die TÜV-Eintragungen von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teile, liegt beim Käufer. Eine Vorführung zur TÜV-Abnahme erfolgt unter allen Umständen auf Risiko des Käufers. Bei Verweigerung der Abnahme durch den TÜV, aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung von Seiten des TÜV sind für uns gegenstandslos. Der Käufer verpflichtet sich gemäß unserer Verkaufs- und Lieferungsbedingungen von bezogener Ware vor dem Einbau auf Richtigkeit in vollem Umfang zu prüfen. Insbesondere gilt hierbei der Vergleich von Gutachten und ABE-Nummer im Fahrzeugbrief. Bei Nichtbeachtung dieser Sorgfaltspflicht besteht kein Gewährleistungsanspruch.
10.1 Erfüllung gesetzlicher Vorschriften Änderungen, Umrüstungen von im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeugen sind in die Fahrzeugpapiere einzutragen.
Soweit für die Teile keine ABE vorliegt, muss der Käufer das Fahrzeug beim TÜV (Technischen Überwachungsverein) vorstellen.
Die Verantwortung für umgebaute Fahrzeuge oder deren Teile liegt beim Käufer.
Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung durch den TÜV sind ausgeschlossen,
außer der Verkäufer hat die TÜV-Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich schriftlich zugesichert.
 Bei Fahrzeugen an denen nach der Umrüstung bzw. nach der TÜV-Abnahme, in einer unsereren angehängten Werkstätten,
baulische Änderungen vorgenommen werden, entfällt jegliche Haftung.

Schönenbach den 30.01.2009

Fa. "the volkzrodgarage"

Geschäftsführer:
S.Oberwein
IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg 193156